Straßburger Urteil Haft für 13-Jährigen in Türkei war rechtswidrig

Straßburg · Die Türkei muss einem jungen Mann Entschädigung zahlen, der als 13-Jähriger monatelang in Untersuchungshaft saß. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern in Straßburg (Az.: 36475/10). Dem Kläger stehen 10 500 Euro zu.

Der damals 13-Jährige war im Januar 2010 festgenommen worden. Ihm wurde vorgeworfen, an einer Demonstration für die Freilassung des kurdischen PKK-Chefs Abdullah Öcalans teilgenommen zu haben. Außerdem soll der Junge Steine auf Polizisten geworfen haben. Nach drei Monaten im Gefängnis kam er frei und wurde daraufhin zu einer Haftstrafe von gut einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Mit der Entscheidung, einen Minderjährigen in Untersuchungshaft zu nehmen, ohne Alternativen zu erwägen, habe die Türkei gegen das Menschenrecht auf Freiheit verstoßen, urteilten die Richter.

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