Grenzen der Freiheit
Die Autocomplete-Funktion kann ein gigantischer Gerüchteverteiler sein. Dem hat der Bundesgerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben.
15.05.2013
, 00:00 Uhr
Anderswo wurde ähnlich geurteilt. Das zeigt, dass es auch für einen global agierenden Konzern Grenzen der Freiheit gibt. Und das ist gut so. Das Gericht hat klugerweise keine generelle Regelung verlangt, sondern auf Eingriffsmöglichkeiten im Einzelfall verwiesen. Einer, der eine Pinwand auf dem Marktplatz aufstellt, muss sie nicht ständig bewachen. Aber er kann nicht so tun, als habe er nichts damit zu tun, wenn sie mit Nazi-Parolen oder Pornografie beklebt wird.