Google muss beleidigende Suchvorschläge löschen

Karlsruhe · Google muss automatische Suchvorschläge löschen, wenn sie die Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzen. Auch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern verkündeten Grundsatzurteil.

Konkret gab der BGH einem Unternehmer recht, der den Internetkonzern Google verklagt hatte (Az. VI ZR 269/12). Die Suchmaschine ergänzte seinen Namen automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug". Auch Ex-Präsidentengattin Bettina Wulff liegt mit Google wegen der Ergänzung ihres Namens mit Begriffen aus der Rotlicht-Szene im Streit. Google verweist darauf, dass Nutzer auch in der Vergangenheit schon per Internetformular die Löschung bestimmter Kombinationen hätten verlangen können - auch bei der Vervollständigungsfunktion. Die umstrittene automatische Funktion zeige aber ohne jede Wertung nur Begriffe an, die im Netz häufig aufgerufen würden. > , Meinung

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