Gewinn aus "Big Brother"-Show muss versteuert werden
Köln. Da lässt man sich über Monate in einem Container einsperren, lässt sich selbst bei intimsten Handlungen filmen - und dann das: Gewinne aus der Fernsehshow "Big Brother" sind einkommensteuerpflichtig. Das hat das Kölner Finanzgericht in einem gestern bekannt gewordenen Urteil entschieden
Köln. Da lässt man sich über Monate in einem Container einsperren, lässt sich selbst bei intimsten Handlungen filmen - und dann das: Gewinne aus der Fernsehshow "Big Brother" sind einkommensteuerpflichtig. Das hat das Kölner Finanzgericht in einem gestern bekannt gewordenen Urteil entschieden. Der Kläger Sascha Sirtl, Sieger der Staffel 2005, argumentierte, dass sein Gewinn als Spielgewinn wie bei Pferdewetten oder Lotterien steuerfrei bleiben müsse. Das Finanzgericht stimmte ihm zu, dass "das bloße Sich-Filmen-Lassen an sich" noch keine Leistung darstelle, die man versteuern müsse. Durch die anschließenden Fotoshootings, Interviews und Pressetermine werde die Grenze der steuerfreien Spieltätigkeiten aber überschritten. Die Teilnehmer würden mit dem Sender ein Dienstleistungsverhältnis eingehen, hieß es. Die zehnte "Big-Brother"-Staffel ist gerade auf RTL II angelaufen. Die Siegerprämie beträgt 250 000 Euro. dpa