Gesetzentwurf zu Sterbehilfe spaltet das Land
Berlin. Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur kommerziellen Sterbehilfe spaltet die deutsche Gesellschaft. 49 Prozent der Bürger befürworten sie, 41 Prozent sprechen sich in einer repräsentativen Emnid-Umfrage für die "Bild am Sonntag" dagegen aus
Berlin. Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur kommerziellen Sterbehilfe spaltet die deutsche Gesellschaft. 49 Prozent der Bürger befürworten sie, 41 Prozent sprechen sich in einer repräsentativen Emnid-Umfrage für die "Bild am Sonntag" dagegen aus. Mit einer Hilfe für Sterbewillige durch nahestehende Ärzte und Pfleger sind 47 Prozent der Befragten einverstanden, 45 Prozent lehnen sie ab.Bislang besteht eine rechtliche Grauzone: Beihilfe zur Selbsttötung ist nicht strafbar, Tötung auf Verlangen dagegen schon. Die Ministerin sieht in ihrem Gesetzentwurf ein Verbot der gewerbsmäßig organisierten Sterbehilfe vor. Sterbebegleitung soll dagegen zulässig sein für Angehörige sowie für Ärzte und Pfleger, die dem Sterbewilligen schon lange nahestehen.
Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), forderte eine Klarstellung: "Ärzte oder Pflegepersonal dürfen sich nicht am Geschäft mit dem Tod beteiligen", sagte er. Dies müsse "im Sinne der Ärzte" in dem Gesetz klargestellt werden. Der Chef der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hält es für "widersinnig", wenn einerseits kommerzielle Sterbehilfe verboten werde, Ärzte gleichzeitig aber doch Beihilfe leisten dürften.
Auch die katholische Deutsche Bischofskonferenz kritisiert die Unterscheidung in kommerzielle und nichtkommerzielle Sterbehilfe als irreführend. "Sie wird den in Deutschland existierenden Sterbehilfeorganisationen Aufwind geben und einen neuen Markt für die Dienstleistung Tod befördern", warnte Prälat Karl Jüsten. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, sprach sich dafür aus, Sterbehilfe durch bessere Schmerztherapie überflüssig zu machen. Statt über eine gesetzliche Ausweitung der Sterbehilfe zu diskutieren, müsse die Gesellschaft Alternativen anbieten. Die meisten Menschen hätten Angst vor einem Lebensende mit großen Schmerzen und Qualen.
Abgeordnete von SPD, FDP und Linkspartei plädierten dafür, den Fraktionszwang bei der Abstimmung über das Gesetz aufzuheben. Bei einem so sensiblen Thema müsse jeder Parlamentarier frei entscheiden können. dpa/epd
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