Geschäftsleute haften nicht für offene WLan-Netze
Luxemburg · Geschäftsleute , die ein kostenloses WLan-Netz anbieten, haften nicht für Verletzungen des Urheberrechts durch ihre Kunden. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof. Allerdings kann vom WLan-Betreiber verlangt werden, dass er das Netz durch ein Passwort sichert.
15.09.2016
, 20:57 Uhr
Nutzer müssten ihre Identität offenbaren. Netz-Aktivisten zeigten sich von dem Urteil enttäuscht. >