Geschäftsleute haften nicht für offene WLan-Netze

Luxemburg · Geschäftsleute , die ein kostenloses WLan-Netz anbieten, haften nicht für Verletzungen des Urheberrechts durch ihre Kunden. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof. Allerdings kann vom WLan-Betreiber verlangt werden, dass er das Netz durch ein Passwort sichert.

Nutzer müssten ihre Identität offenbaren. Netz-Aktivisten zeigten sich von dem Urteil enttäuscht. >

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