Gesetzesänderung Geschäfte bleiben im Saarland an Heiligabend zu
Saarbrücken · Nach teils heftiger Kritik bleiben die Läden im Saarland dieses Jahr an Heiligabend geschlossen. Der 24. Dezember fällt auf einen Sonntag, wegen einer Regelung aus den 50er Jahren hätten die Geschäfte deshalb öffnen können.
Einstimmig verabschiedete der saarländische Landtag gestern jedoch eine Gesetzesänderung, die das verhindert. Davon ausgenommen sind Betriebe, für die bereits Sonderregelungen an Sonntagen gelten, etwa Bäckereien. Die dürfen auch am 24. Dezember öffnen.