Gerichtshof erschwert Ausweisung vorbestrafter Ausländer
Luxemburg · Straffällig gewordene Ausländer dürfen aus der EU nicht ausgewiesen werden, wenn sie ein minderjähriges Kind betreuen, das EU-Bürger wurde. Eine Ausweisung ist nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist und vom Betroffenen "eine erhebliche Gefahr" ausgeht, urteilte der Gerichtshof im Fall eines vorbestraften Mannes, der sich allein um seine Kinder kümmerte, aber aus Spanien ausgewiesen werden sollte.
13.09.2016
, 20:15 Uhr
Sein Sohn hatte die spanische, seine Tochter die polnische Staatsbürgerschaft.