Urteil Gericht: Zeugen Jehovas müssen Datenschutz beachten

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil zu Haustürbesuchen durch die Zeugen Jehovas gefällt. Die Mitglieder der Religionsgemeinschaft müssen bei der Verkündigung ihres Glaubens an der Haustür EU-Datenschutzregeln beachten, entschied der EuGH gestern in Luxemburg.

Anlass ist ein Fall aus Finnland. Die Zeugen Jehovas machten sich dort „im Rahmen ihrer von Tür zu Tür durchgeführten Verkündigungstätigkeit Notizen“ über die Besuchten, erklärte der EuGH. Dazu könnten neben Namen und Adressen auch Angaben zu deren „religiösen Überzeugungen und Familienverhältnissen gehören“. Zweck sei es, bei neuen Besuchen darauf zurückgreifen zu können. Die Besuchten seien nicht gefragt worden.

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