Gericht verordnet Schleswig-Holstein vorgezogene Wahl
Schleswig. Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht hat vorzeitige Neuwahlen bis zum September 2012 angeordnet. Die Richter erklärten, das Landeswahlrecht verstoße in Teilen gegen die Landesverfassung. Regulär wären die Schleswig-Holsteiner erst im Herbst 2014 an die Wahlurnen gerufen worden
30.08.2010
, 22:21 Uhr
Schleswig. Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht hat vorzeitige Neuwahlen bis zum September 2012 angeordnet. Die Richter erklärten, das Landeswahlrecht verstoße in Teilen gegen die Landesverfassung. Regulär wären die Schleswig-Holsteiner erst im Herbst 2014 an die Wahlurnen gerufen worden. Das Gericht gab einem Normenkontroll-Antrag von Grünen und Südschleswigschem Wählerverband statt. und Meinung ddp