Gericht verordnet Schleswig-Holstein vorgezogene Wahl

Schleswig. Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht hat vorzeitige Neuwahlen bis zum September 2012 angeordnet. Die Richter erklärten, das Landeswahlrecht verstoße in Teilen gegen die Landesverfassung. Regulär wären die Schleswig-Holsteiner erst im Herbst 2014 an die Wahlurnen gerufen worden

Schleswig. Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht hat vorzeitige Neuwahlen bis zum September 2012 angeordnet. Die Richter erklärten, das Landeswahlrecht verstoße in Teilen gegen die Landesverfassung. Regulär wären die Schleswig-Holsteiner erst im Herbst 2014 an die Wahlurnen gerufen worden. Das Gericht gab einem Normenkontroll-Antrag von Grünen und Südschleswigschem Wählerverband statt. und Meinung ddp

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort