Gericht verbannt „geb.“ aus deutschen Reisepässen

Luxemburg · Kennen Sie Frau Müller geb. Schmidt? Oder Herrn Schuster geb. Meier? Nein? So mancher Zollbeamte im Ausland schon. Denn die sind von dem Kürzel "geb." für "geboren" in deutschen Reisepässen regelmäßig so verwirrt, dass sie es in den Namen einbauen.

Das wiederum kann zu einigen Scherereien führen. Davon hatte ein Mann aus Karlsruhe genug. Er klagte und verlangte eine verständliche Regelung. Der Europäischen Gerichtshofs gab ihm jetzt Recht.

Als Geschäftsmann ist Herr U. oft im Ausland unterwegs. Durch das Puzzle aus Doktortitel, Name, der Angabe "geboren" und Geburtsnamen kamen kuriose Visa zustande: Mal lautete das Dokument auf "Herr Geb" plus Geburtsname, mal auf "Dr. Geb". Einmal platzte gar ein Geschäft, weil die Partner Herrn U. unter seinem eigenen Namen nicht im Hotel antreffen konnten.

Das Gericht verlangt nun, dass das Kürzel "geb." verschwindet. Die Angabe des Geburtsnamens soll stattdessen in einem Feld nicht nur auf Deutsch, sondern auch in anderen Sprachen gekennzeichnet werden.

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