Gericht: Toter muss zum Vaterschaftstest

Karlsruhe · Verstorbene dürfen exhumiert werden, wenn das zur Feststellung einer Vaterschaft und zur Entnahme von DNA-Proben erforderlich ist. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Damit bekam eine in der DDR aufgewachsene Frau Recht.

Sie will feststellen lassen, dass ihr 2011 verstorbener Vater tatsächlich ihr Vater ist.

Ihre Mutter habe mit ihm ein Verhältnis gehabt und sie mehrfach nach Westdeutschland zu ihrem Vater fahren lassen. Auch dieser ging davon aus, ihr Vater zu sein. Nach dem Tod hinterließ der Mann ein beträchtliches Vermögen, an dem die Tochter teilhaben will. Der eheliche Sohn des Verstorbenen weigert sich jedoch, eigenes DNA-Material zur Verfügung zu stellen, mit dem die Frau als seine Schwester identifiziert werden könnte. Die Frau beantragte deshalb die Exhumierung der Leiche. Das Gericht stimmte ihrem Antrag zu, da dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung eine besondere Bedeutung zukomme. Das "postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen" müsse dahinter zurückstehen.

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