Gericht: PIN-System von Kreditkarten ausreichend sicher
Frankfurt. Das PIN-System für Bargeld-Abhebungen mit Kreditkarten ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt ausreichend sicher. Mit einem gestern veröffentlichten Urteil (23 U 22/06) lehnte das Gericht in zweiter Instanz eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab, die einen besseren Schutz durchsetzen wollte
Frankfurt. Das PIN-System für Bargeld-Abhebungen mit Kreditkarten ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt ausreichend sicher. Mit einem gestern veröffentlichten Urteil (23 U 22/06) lehnte das Gericht in zweiter Instanz eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab, die einen besseren Schutz durchsetzen wollte. Die Anbieter müssen damit weiter nicht für Abhebungen mit Geheimzahl bei Kreditkarten haften, die den Inhabern verloren gegangen oder gestohlen worden sind. dpa