Gericht kippt den Mindestlohn für die Briefzusteller

Berlin. Der Mindestlohn der Deutschen Post für Briefzustellen von acht bis 9,80 Euro gilt nicht für die gesamte Branche. Er darf nicht einfach nach dem Entsendegesetz per Verordnung auf Post-Wettbewerber mit eigenen Tarifverträgen übertragen werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestern in zweiter Instanz

Berlin. Der Mindestlohn der Deutschen Post für Briefzustellen von acht bis 9,80 Euro gilt nicht für die gesamte Branche. Er darf nicht einfach nach dem Entsendegesetz per Verordnung auf Post-Wettbewerber mit eigenen Tarifverträgen übertragen werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestern in zweiter Instanz. Es gab damit dem Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) Recht und ließ die Bundesregierung scheitern. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), Florian Gerster (Foto: SZ) forderte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) auf, "die rechtswidrige Verordnung zum Postmindestlohn sofort zurückzuziehen" (Az.: OVG 1 B 13.08). dpa

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