Gericht: Katholische Kirche darf wegen zweiter Heirat kündigen

Erfurt. Wer in Einrichtungen der katholischen Kirche arbeitet, riskiert bei Wiederheirat auch künftig seinen Job. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte gestern den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt

Erfurt. Wer in Einrichtungen der katholischen Kirche arbeitet, riskiert bei Wiederheirat auch künftig seinen Job. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte gestern den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt. Zugleich hob es aber die Kündigung eines Chefarztes an einer katholischen Klinik auf, weil in diesem Fall das Interesse des Klägers am Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses überwogen habe (2 AZR 543/10). , Meinung dpa

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