Klage gegen Schwiegermutter Gericht hält die Familie für eine „beleidigungsfreie“ Zone

Frankfurt · Ein Richter verurteilt die Schwiegermutter. Darauf hoffte ein Mann, der wegen Beleidigungen vor Gericht zog. Doch vergeblich. In Chats unter Familienmitgliedern dürfen bei Auseinandersetzungen auch heftige Worte fallen, ohne dass einer der Beteiligten gerichtliche Konsequenzen fürchten muss.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Klage des Mannes gegen seine Schwiegermutter mit der Begründung zurückgewiesen, die Familie sei eine „beleidigungsfreie Sphäre“. Daher seien auch Äußerungen, die außerhalb dieses Rahmens als ehrverletzend eingestuft werden könnten, geschützt. Der Mann hatte verlangt, dass seine Schwiegermutter nicht länger vor anderen Familienmitgliedern behaupten dürfe, dass er seinen Sohn misshandelt habe, berichtete eine Gerichtssprecherin (AZ 16 W 54/18). Ausgangspunkt war ein heftiger Ehestreit über den Umgang des Vater mit dem Sohn. Auch wenn der Familienstreit zur gerichtlichen Auseinandersetzung eskalierte, sind der Kläger und seine Frau laut Gericht weiterhin verheiratet.

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