AfD Gericht hält an Schleierverbot fest
Karlsruhe · () Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass muslimische Autofahrerinnen im Straßenverkehr ihren Gesichtsschleier ablegen müssen. Die Karlsruher Richter wiesen gestern in einem Beschluss den Antrag einer Muslimin auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Verhüllungsverbots im Straßenverkehr ab.
19.03.2018
, 20:36 Uhr
Der Antrag sei nicht ausreichend begründet, so das Gericht. Die Frau hatte argumentiert, das Verhüllungsverbot verletze ihre Religionsfreiheit. Sie trage wegen ihres Glaubens seit sieben Jahren einen Nikab.