Gericht: EVS darf Müllgebühr auch rückwirkend erhöhen
Saarbrücken. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat die rückwirkende Erhöhung der Müllgebühren von April 2008 durch den Entsorgungsverband Saar (EVS) für zulässig erklärt. Eine entsprechende Klage gegen diese Erhöhung wurde abgewiesen. Der Kläger hatte die Nachforderungen des Unternehmens für die Zeit von Januar bis Dezember 2008 in Höhe von 14,88 Euro nicht zahlen wollen
Saarbrücken. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat die rückwirkende Erhöhung der Müllgebühren von April 2008 durch den Entsorgungsverband Saar (EVS) für zulässig erklärt. Eine entsprechende Klage gegen diese Erhöhung wurde abgewiesen. Der Kläger hatte die Nachforderungen des Unternehmens für die Zeit von Januar bis Dezember 2008 in Höhe von 14,88 Euro nicht zahlen wollen. red