Gericht: Dauer-Überwachung von Autobahnen ist unzulässig

Oldenburg/Saarbrücken. Die dauerhafte Videoüberwachung von Autobahnen mittels fest installierter Kameras ist im Kampf gegen Verkehrsvergehen unzulässig. Sie stellt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg einen "schwerwiegenden Eingriff" in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes dar (Az. Ss Bs 186/09)

Oldenburg/Saarbrücken. Die dauerhafte Videoüberwachung von Autobahnen mittels fest installierter Kameras ist im Kampf gegen Verkehrsvergehen unzulässig. Sie stellt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg einen "schwerwiegenden Eingriff" in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes dar (Az. Ss Bs 186/09). Die so gewonnenen Messdaten dürften in Prozessen nicht als Beweis verwendet werden, etwa um Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße zu belegen. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um die erste entsprechende Entscheidung eines OLG und kann in weiteren Instanzen nicht mehr angefochten werden. Im Saarland ist die Technik laut Innenministerium nicht im Einsatz. afp/tho

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort