Nach Folterritualen Gericht bestätigt Entlassung von Bundewehrsoldaten

Mannheim · Vier Bundeswehrsoldaten sind wegen der Teilnahme an entwürdigenden Aufnahmeritualen zu Recht aus der Bundeswehr entlassen worden. Die Beteiligung sei ein „schwerwiegendes Fehlverhalten“, das den militärischen Kernbereich, den Zusammenhalt, gefährden könne.

Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim ihre Entlassungen bestätigt. Drei der vier Betroffenen hatten bis zum VGH geklagt, einer hatte seine Klage bereits zurückgezogen. Die Soldaten waren beim Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf eingesetzt. Die zwei Soldaten auf Zeit und die zwei freiwillig Wehrdienstleistenden wurden wegen ihrer Beteiligung an „Taufen“ und „Gefangenenspielen“ entlassen. Die Folterrituale untergraben laut Gericht das gegenseitigen Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen.

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