Gericht begrenzt willkürliche Gebührenhöhe für Behörden-Infos

Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht hat die Gebührenerhebung für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begrenzt. Das Gericht in Leipzig gab gestern zwei Journalisten Recht, die sich gegen eine Rechnung des Bundesinnenministeriums über rund 15 000 Euro gewehrt hatten. (Az.: BVerwG 7 C 6.15). Die Journalisten hatten im Rahmen einer Recherche Informationen zur Sportförderung erbeten. Dazu verlangten sie sich Einsicht in Akten aller olympischen Sportverbände. Das Ministerium hatte die Anfrage in 66 Einzelvorgänge aufgespalten und die hohe Gebühr veranschlagt. Die Gewährung der Informationen habe einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verursacht, hieß es zur Begründung. Die Justiz stufte die Aufspaltung als unzulässig ein. Den Journalisten hätten höchstens 500 Euro berechnet werden dürfen.

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