Prozess Gericht: Ausweisung wegen Sexualstraftat rechtens
Koblenz · Die angeordnete Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers wegen einer schweren Sexualstraftat als Ausdruck eines frauenverachtenden Weltbildes ist rechtmäßig.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz gestern. Der gescheiterte Kläger, ein Türke, war im Alter von sieben Jahren mit seiner Familie nach Deutschland gekommen. Mit 19 Jahren machte er in Rheinhessen mit zwei anderen jungen Männern eine 16-Jährige betrunken. In einem Parkhaus missbrauchte er das Mädchen sexuell. Von einem Mittäter wurde es so schwer am Unterleib verletzt, dass es zweimal operiert werden musste.
Die Täter hatten das Opfer nackt und stark blutend zurückgelassen. Alle drei Täter und auch die junge Frau haben türkische beziehungsweise kurdische Wurzeln. Das Landgericht Mainz verurteilte den Kläger 2012 zu sechs Jahren Jugendstrafe. 2017 wies ihn der Rhein-Lahn-Kreis aus und lehnte die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis ab. Seine Klage dagegen wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Das OVG bestätigte jetzt die Entscheidung. Die Schwere der Tat und die Motivation ließen die Ausweisung als erforderlich erscheinen, „um andere Ausländer in vergleichbarer Situation von ähnlichen Delikten abzuhalten“. Zudem hätten die Täter ein mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarendes Frauenverständnis.