Bin Ladens Leibwächter Gericht: Abschiebung von Sami A. korrekt
Gelsenkirchen · Der islamistische Gefährder Sami A., der im Juli nach Tunesien abgeschoben worden war, muss nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte gestern seine im November zunächst in einem Eilverfahren getroffene vorläufige Einschätzung.
Für Sami A., der im Verdacht steht, Leibwächter von Osama bin Laden gewesen zu sein, und von deutschen Behörden als Gefährder eingestuft wird, gebe es kein Abschiebeverbot.