Altersfeststellung Genauer fragen oder gleich röntgen?

Stuttgart · Städte und Gemeinden fordern, die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen bundesweit zu vereinheitlichen.

 Die Altersermittlung bei jungen Flüchtlingen per Röntgenbild ist unter Ärzten umstritten.

Die Altersermittlung bei jungen Flüchtlingen per Röntgenbild ist unter Ärzten umstritten.

Foto: dpa/Felix Kästle

() Der Fall sorgt bundesweit für Entsetzen: Ende Dezember wird eine 15-Jährige im rheinland-pfälzischen Kandel bei einer Messerattacke so schwer verletzt, dass sie stirbt. Mutmaßlicher Täter ist der Ex-Freund, ein nach offiziellen Angaben gleichaltriger Flüchtling aus Afghanistan. Doch am Alter gibt es Zweifel. Mehrere Politiker fordern nun obligatorische Alterstests bei Flüchtlingen.

Die Jugendämter gehen bei der Altersfeststellung unterschiedlich vor, wie der Beigeordnete des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking, sagt. Zwar ist das Verfahren bundesweit grundsätzlich im Sozialgesetzbuch geregelt. Demnach muss das Jugendamt zunächst nach Ausweispapieren fragen und den Flüchtling etwa durch Befragungen und eigene Beobachtungen altersgemäß einschätzen. Im Zweifel kann das Amt eine ärztliche Untersuchung veranlassen, die nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich ist. Sie kann auch die radiologische Untersuchung etwa der Handknochen oder Schulterblätter beinhalten – die ist aber umstritten.

Das Saarland hat eine sogenannte zentrale Vorclearingstelle eingerichtet, die beim Sozialministerium angegliedert ist. „Als 2015 viele Flüchtlinge ins Land kamen, kamen die Jugendämter im Saarland an ihre Grenzen und haben das Land gebeten, zu helfen“, erklärt eine Sprecherin. Von Februar 2016 bis Anfang dieses Jahres habe es 528 junge Flüchtlinge gegeben, bei denen es Zweifel an der Minderjährigkeit gegeben habe. Sie wurden radiologisch untersucht. Ergebnis: 254 wurden als volljährig eingeschätzt. Erst nach der Altersfeststellung werden sie auf andere Bundesländer oder Kommunen im Saarland verteilt. Ähnlich geht auch Hamburg vor.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hält das Röntgen des Handgelenks ohne medizinische Notwendigkeit für einen „Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“. Fachverbände führen an, es sei medizinisch nicht möglich, ein Alter festzustellen. „Experten sind sich einig, dass nur eine grobe Schätzung mit einer Streubreite von mehreren Jahren möglich ist.“ Hingegen meint der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik, Andreas Schmeling, zwar könne man nicht das exakte Alter bestimmen, aber der zweifelsfreie Nachweis der Volljährigkeit sei möglich.

Auch wegen der kritischen Haltung in Teilen der Ärzteschaft wenden viele Bundesländer das Röntgen zur Altersfeststellung kaum oder gar nicht an. In Baden-Württemberg etwa meint das Sozialministerium, dass es für eine Röntgenuntersuchung zur Altersbestimmung durch das Jugendamt eine gesetzliche Ermächtigung brauche, die aber fehle. Innenpolitiker verweisen aber darauf, dass es auch noch das Aufenthaltsgesetz des Bundes gibt. Darin steht, dass bei Zweifeln „erforderliche Maßnahmen“ zu treffen sind, um das Alter festzustellen. Dazu gehören demnach auch körperliche Eingriffe, wenn keine Nachteile für die Gesundheit zu befürchten sind. Manche Jugendämter halten die aber nicht für nötig. Stuttgart zum Beispiel setzt auf eine genaue Befragung. „Wir glauben, dass wir bei medizinischen Untersuchungen nicht zu anderen Ergebnissen kommen würden.“

Vom Alter hängt viel ab: Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge brauchen einen Vormund. Sie leben in Familien oder Wohngruppen. Nach Darstellung des Beigeordneten des Städte- und Gemeindebundes, Lübking, bekommen sie eine pädagogische Betreuung und in der Regel sofort eine Duldung. Damit kommt für sie eine Abschiebung erst einmal nicht infrage. Auch für die Frage der Strafmündigkeit ist das Alter wichtig.

Der Städte- und Gemeindebund fordert daher eine einheitliche, bundesweite Regelung zur Altersfeststellung. „Wir wollen diesen Flickenteppich der Länder nicht.“ In der Pflicht ist seiner Meinung nach der Bund, Vorbild ist für ihn das Saarland. „Wir erwarten, dass eine Verteilung von jungen Flüchtlingen auf die Kommunen erst dann stattfindet, wenn ihre Identität geklärt ist – auch das Alter.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort