Urteil Häftling hat in Reha-Zeit Anspruch auf Hartz-IV

Celle · Für die Zeit einer Haftunterbrechung wegen Krankheit hat ein Strafgefangener Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden.

Geklagt hatte ein 50-Jähriger, der vor seiner Haft obdachlos war. Für die Zeit einer Herz-OP mit Reha wollte er 2016 staatliche Unterstützung, weil er kein Geld habe. Das Jobcenter lehnte dies ab, weil Leistungen für Strafgefangene gesetzlich ausgeschlossen seien. Nun muss die Behörde zahlen. Während des Klinikaufenthaltes sei der Kläger kein Strafgefangener, so das Urteil.

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