Bundesverfassungsgericht Gefährder dürfen weiter abgeschoben werden

Karlsruhe · Sogenannte Gefährder dürfen weiterhin aus Deutschland abgeschoben werden. Die entsprechende Vorschrift im Aufenthaltsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschied (Az: 2 BvR 1487/17). Nach dem Aufenthaltsgesetz können die Länder die Abschiebung eines Ausländers anordnen, um terroristischen oder anderen Sicherheitsgefahren vorzubeugen.

Im Streitfall hatte der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) im März eine solche Anordnung gegen einen Algerier mit der Begründung erlassen, von ihm gehe die Gefahr eines terroristischen Anschlags aus. Hiergegen rief der Algerier das Bundesverwaltungsgericht und danach auch das Bundesverfassungsgericht an. Wie schon im Mai das Bundesverwaltungsgericht, wies nun auch das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde ab. Die Vorschrift sei insgesamt verfassungsgemäß und auch hier im Einzelfall rechtmäßig angewandt worden.

Auch das Zustandekommen der Vorschrift sei nicht zu beanstanden, hieß es in dem Beschluss weiter. Die Vorschrift war 2004 vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vorgeschlagen worden. Der Ausschuss darf allerdings nur vermitteln, der Beschwerdeführer argumentierte daher, der Ausschuss habe hier unzulässig selbst die Gesetzesinitiative ergriffen. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge überschritt der Vermittlungsausschuss aber nicht seine Kompetenzen.

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