Bundesverwaltungsgericht Gefährder darf abgeschoben werden
Leipzig · Das Land Hessen darf einen islamistischen Gefährder nach Tunesien abschieben, auch wenn ihm dort eventuell die Todesstrafe droht. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Montag in Leipzig, wie das Gericht gestern mitteilte.
27.03.2018
, 20:36 Uhr
Die Richter erklärten, es könne zwar nicht ausgeschlossen werden, dass dem Mann in Tunesien die Todesstrafe drohe. Allerdings sei dort ein Moratorium in Kraft, wonach Todesstrafen nicht vollstreckt würden.