Bundesverwaltungsgericht Gefährder darf abgeschoben werden

Leipzig · Das Land Hessen darf einen islamistischen Gefährder nach Tunesien abschieben, auch wenn ihm dort eventuell die Todesstrafe droht. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Montag in Leipzig, wie das Gericht gestern mitteilte.

Die Richter erklärten, es könne zwar nicht ausgeschlossen werden, dass dem Mann in Tunesien die Todesstrafe  drohe. Allerdings sei dort ein Moratorium in Kraft, wonach Todesstrafen nicht vollstreckt würden.

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