Gauck darf NPD-Anhänger „Spinner“ nennen

Karlsruhe · Bundespräsident Joachim Gauck darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts NPD-Anhänger als „Spinner“ bezeichnen. Das Karlsruher Gericht wies gestern eine Klage der NPD ab, mit der die rechtsextreme Partei gegen entsprechende Äußerungen von Gauck vor Schülern vorgegangen war.

Gauck hatte Ende August mit der Formulierung Proteste gegen die NPD begrüßt. Damals ging es um Widerstand gegen ein Asylbewerberheim. Laut Gericht hat Gauck mit der Äußerung das Neutralitätsgebot nicht überschritten. Auch in einer weiteren Entscheidung stärkten die Richter das Amt des Präsidenten. Das Gericht wies die Klage von NPD-Chef Udo Pastörs gegen die Verfahren zur Wiederwahl von Bundespräsident Horst Köhler 2009 und der Wahl von Christian Wulff 2010 ab. Beide Wahlen seien verfassungskonform. > e, : Meinung

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