Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahl gekippt

Karlsruhe. Auch Kleinstparteien aus Deutschland können künftig ins Europaparlament gelangen. Die bisher bei der Europawahl geltende Fünf-Prozent-Hürde existiert nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Sperrklausel gestern für verfassungswidrig, weil sie gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verstoße

Karlsruhe. Auch Kleinstparteien aus Deutschland können künftig ins Europaparlament gelangen. Die bisher bei der Europawahl geltende Fünf-Prozent-Hürde existiert nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Sperrklausel gestern für verfassungswidrig, weil sie gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verstoße. , Meinung dapd

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