Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahl gekippt
Karlsruhe. Auch Kleinstparteien aus Deutschland können künftig ins Europaparlament gelangen. Die bisher bei der Europawahl geltende Fünf-Prozent-Hürde existiert nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Sperrklausel gestern für verfassungswidrig, weil sie gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verstoße
09.11.2011
, 21:42 Uhr
Karlsruhe. Auch Kleinstparteien aus Deutschland können künftig ins Europaparlament gelangen. Die bisher bei der Europawahl geltende Fünf-Prozent-Hürde existiert nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Sperrklausel gestern für verfassungswidrig, weil sie gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verstoße. , Meinung dapd