Arbeitsgericht Fremdenfeindliche Fotos: Kündigung nichtig
Worms · Vier Mitarbeitern des Wormser Ordnungsamtes, die in einer „WhatsApp“-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten, haben zu Unrecht eine Kündigung erhalten. Das entschied das Arbeitsgericht Mainz gestern und gab den Klagen gegen die fristlose Kündigung statt.
15.11.2017
, 20:54 Uhr
Zur Begründung hieß es, der Austausch sei über die privaten Smartphones der Mitarbeiter gelaufen. Sie hätten darauf vertrauen dürfen, dass davon nichts nach außen getragen werde.