Arbeitsgericht Fremdenfeindliche Fotos: Kündigung nichtig

Worms ·  Vier Mitarbeitern des Wormser Ordnungsamtes, die in einer „WhatsApp“-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten, haben zu Unrecht eine Kündigung erhalten. Das entschied das Arbeitsgericht Mainz gestern und gab den Klagen gegen die fristlose Kündigung statt.

Zur Begründung hieß es, der Austausch sei über die privaten Smartphones der Mitarbeiter gelaufen. Sie hätten darauf vertrauen dürfen, dass davon nichts nach außen getragen werde.

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