Fraktionen einigen sich auf Reform des Sexualstrafrechts

Berlin · Die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD haben sich nach neuerlichen Beratungen auf eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagraphen verständigt. Künftig soll der Grundsatz "Nein heißt Nein" gelten, wie die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU ), gestern erklärte.

Der bereits in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf soll entsprechend nachgebessert werden. "Wir sind uns bei der tiefgreifenden Reform des Sexualstrafrechts in allen grundsätzlichen Fragen mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion einig geworden", so Winkelmeier-Becker. Das Opfer müsse sich nun nicht mehr grundsätzlich wehren, vielmehr sei nun ein deutliches verbales oder körperliches Nein ausreichend. Wird dies nicht beachtet, liegt dem neuen Entwurf zufolge eine Vergewaltigung vor. Bisher muss eine Gewaltanwendung oder Nötigung des Opfers vorliegen, damit der Straftatbestand der Vergewaltigung erfüllt ist.

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