Fragen zum Thema Grillen und Schwenken?

Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist allgemein üblich und wird immer beliebter. Auch Mieter in Mehrfamilienhäusern dürfen auf dem Balkon grillen

Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist allgemein üblich und wird immer beliebter. Auch Mieter in Mehrfamilienhäusern dürfen auf dem Balkon grillen. Aber wo sind die Grenzen? Was tun, wenn sich Nachbarn gestört fühlen? Antworten geben zwei Rechtsanwälte des Mieterbunds heute zwischen 16 und 18 Uhr:Kai Werner, (0681) 502-26 20 Klaus Fritzen, (0681) 502-26 21

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