Fragen zu Verträgen bei ambulanter Pflege?

Vielen Pflegebedürftigen und Angehörigen ist nicht bekannt, dass bei einer ambulanten Pflege der Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages erforderlich ist. Welche Inhalte müssen im Pflegevertrag verbindlich geregelt werden? Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? Fragen beantwortet ein Experte der Saarl.

Pflegesellschaft heute zwischen 16 und 18 Uhr:

Dr. Jürgen Stenger, (0681) 502-26 20.

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