Fragen zu unerlaubter Telefonwerbung?

Seit 2013 ist Telefonwerbung ohne Einverständnis des Angerufenen verboten. Untersagt sind auch Werbeanrufe, die mittels einer Anrufmaschine durchgeführt werden. Was können Betroffene tun, wenn sie in einen Vertrag geschlittert sind?

Fragen zum Thema beantworten Ihnen die Expertinnen der Verbraucherzentrale des Saarlandes heute zwischen 16 und 18 Uhr: Silke Schröder (0681) 502-26 20 Anika Richelmann ( 0681) 502-26 21

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