SZ-Telefonratgeber Fragen zu Teilzeitarbeit?
Wer genau hat eigentlich Anspruch auf die neue Brückenteilzeit? Welche Änderungen gelten seit Jahresbeginn bei der Arbeit auf Abruf? Was ist bei Altersteilzeit zu beachten?
13.01.2019
, 20:43 Uhr
Diese und weitere Fragen zum Thema Teilzeitarbeit beantworten heute von 16 bis 18 Uhr zwei Juristinnen der Arbeitskammer des Saarlandes:
Telefon: Samia Wenzl (Brückenteilzeit und Arbeit auf Abruf), (0681) 502 2620, sowie Nicole Unterschemmann (Altersteilzeit), (0681) 502 2623.