Fragen zu Miete und Gartenarbeit?
Saarbrücken. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Mieter die Gartenarbeiten erledigen müssen, kann der Vermieter keine Gartenpflegekosten über die jährliche Betriebskostenabrechnung von seinen Mietern fordern
27.03.2011
, 21:30 Uhr
Saarbrücken. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Mieter die Gartenarbeiten erledigen müssen, kann der Vermieter keine Gartenpflegekosten über die jährliche Betriebskostenabrechnung von seinen Mietern fordern. Welche Arbeiten fallen aber unter die Absprache der Gartenarbeiten? Fragen zur Rechtslage beantworten heute zwischen 16 und 18 Juristen des Deutschen Mieterbundes:Kai Werner, (0681) 502-26 20
Klaus Fritzen, (0681) 502-26 21