Fragen zu Dekoration in Mietwohnungen?

Während der Mietzeit darf sich der Mieter einrichten, wie er will. Er kann die Wohnung nach seinem Geschmack dekorieren. Doch es stellt sich auch die Frage, in welchem Zustand die Wohnung am Ende der Mietzeit zurückzugeben ist. Muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen? Fragen zum Thema beantwortet ein Jurist des Mieterbundes Saar heute zwischen 16 und 18 Uhr:

Kai Werner, (0681) 502 26 20.

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