Folgen eines seltsamen Urteils

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den NPD-Verbotsantrag erging im Januar zwar einstimmig, es bleibt aber strittig. Denn es attestiert der NPD verfassungswidrige Ziele (was zu beweisen war) - verschont sie aber nur, weil sie zu unbedeutend sei, diese zu erreichen. Vereinfacht gesagt heißt das: Ein extremistische Partei darf erst verboten werden, wenn sie so richtig gefährlich ist. Wenn es dann nicht zu spät ist!, möchte man erwidern. Gut, dass die Richter wenigstens einen Weg gewiesen haben, ihr Wachstum nicht auch noch staatlich zu finanzieren. Eine Grundgesetzänderung, die extremistische Parteien von der Wahlkampffinanzierung ausschließt, wäre aus Sicht einer wehrhaften Demokratie zu wünschen. Es bleibt aber juristisch knifflig und politisch heikel, Parteien zuzulassen, sie aber dann zu benachteiligen. Auf entsprechende Klagen in Karlsruhe darf man gespannt sein. Aber die haben sich die Richter mit ihrem seltsamen Urteil selbst eingebrockt.

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