Finanzrichter wollen besseren Steuerabzug für Arbeitszimmer

München. Lehrer und andere Arbeitnehmer, die große Teile ihrer Arbeit zuhause erledigen, können wieder auf steuerliche Erleichterungen hoffen. Der Bundesfinanzhof in München hat "ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer", heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss

München. Lehrer und andere Arbeitnehmer, die große Teile ihrer Arbeit zuhause erledigen, können wieder auf steuerliche Erleichterungen hoffen. Der Bundesfinanzhof in München hat "ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer", heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Im konkreten Fall ging es um einen Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dieser dürfe sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag für seine Aufwendungen eintragen lassen. Auch andere Steuerzahler können davon profitieren. Allerdings droht eine Nachzahlung, falls das Finanzamt den Abzug nicht akzeptiert. Vor mehreren Gerichten laufen derzeit Klagen gegen die seit 2007 geltende Regelung. Ähnlich wie bei der Pendlerpauschale hofft man auf eine abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht. afp/dpa

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