Familien mit "besonderem Bedarf" haben sofort Anspruch auf mehr Geld
Saarbrücken. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis zum Jahresende Zeit für eine Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze gegeben, doch die Jobcenter werden schon in den kommenden Tagen alle Hände voll zu tun bekommen. Denn bereits vor der Änderung können Hartz-IV-Empfänger einen besonderen Bedarf für ihre Kinder geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt ist
Saarbrücken. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis zum Jahresende Zeit für eine Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze gegeben, doch die Jobcenter werden schon in den kommenden Tagen alle Hände voll zu tun bekommen. Denn bereits vor der Änderung können Hartz-IV-Empfänger einen besonderen Bedarf für ihre Kinder geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt ist. Es sei denkbar, dass Eltern beispielsweise für Nachhilfe oder den Besuch einer Musikschule zusätzliche Hilfe beantragen könnten, sagte der Geschäftsführer der (Arge) Saarbrücken, Werner Jenal.Er erwartet bis Anfang kommender Woche Vorgaben aus Berlin für die Auslegung des Urteils - konkret für die Frage, wann genau ein "besonderer Bedarf" vorliegt. Der Maßstab hierfür müsse in Saarbrücken derselbe sein wie in Osnabrück oder Baden-Baden. Bereits unmittelbar nach dem Richterspruch eingegangene Anträge würden gegebenenfalls erst bewilligt, wenn es in dieser Frage Klarheit gebe. kir