Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Homo-Trauungen dürfen nicht verweigert werden

Straßburg · Bürgermeister dürfen die Trauung homosexueller Paare nicht aus Gewissensgründen verweigern – das ergibt sich aus einer Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichts in Straßburg, die gestern veröffentlicht wurde.

Das Gericht lehnte einen Einspruch von 146 französischen Stadtoberhäuptern als unzulässig ab, welche die Homo-Ehe nicht vollziehen wollten und sich dabei auf das Grundrecht der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit berufen hatten.

Das Gericht betonte, die Bürgermeister übten ihr Amt als Stellvertreter des Staates aus und nicht als Privatpersonen. Deshalb könnten sie sich in diesem Fall auch nicht auf ihr Gewissen berufen.

Die Stadtoberhäupter wollten gegen eine Behördenanordnung vorgehen, nach denen ihnen Disziplinarmaßnahmen und im äußersten Fall Haft- und Geldstrafen drohen, wenn sie lesbische und schwule Paare nicht trauen. Frankreich hatte die Homo-Ehe 2013 eingeführt.

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