Urteil Straßburger Gericht billigt Sicherungsverwahrung

Straßburg · (epd) Deutschland muss psychisch kranke und weiterhin gefährliche Straftäter nach ihrer Haft nicht freilassen. Es verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wenn zum Schutz der Allgemeinheit für die Betroffenen die Sicherungsverwahrung angeordnet wird, urteilte gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

(AZ: 10211/12 und 27505/14)

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