EU-Gutachter Europäer dürfen in die USA ausgeliefert werden

Luxemburg · Mit der Auslieferung eines italienischen Staatsbürgers an die USA hat Deutschland nach Ansicht eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof nicht gegen das Unionsrecht verstoßen. Im konkreten Fall hatte der Italiener die Bundesrepublik nach der Auslieferung und der Verbüßung einer Haftstrafe in den USA auf Schadenersatz verklagt.

Er war dort wegen wettbewerbswidriger Absprachen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. In dem Verfahren argumentiert er, dass für ihn als EU-Bürger in Deutschland die gleichen Rechte gelten müssten wie für deutsche Staatsbürger. Er berief sich dabei auf das deutsche Grundgesetz, das vorsieht, dass Deutsche nicht ausgeliefert werden dürfen – außer an andere EU-Staaten oder einen internationalen Gerichtshof.

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