Beschleunigtes Verfahren EU-Richter prüfen, ob der Brexit zu stoppen ist
Brüssel · Die obersten EU-Richter sollen klären, ob Großbritannien seinen Brexit-Antrag vor dem Austrittsdatum am 29. März 2019 noch zurücknehmen könnte. Ein schottisches Gericht habe die Frage vorgelegt und ein beschleunigtes Verfahren beantragt, teilte der Europäische Gerichtshof gestern mit.
04.10.2018
, 21:01 Uhr
Geklärt werden soll nach Angaben des schottischen Gerichts nun, ob, wann und wie die Notifizierung vor Ende der Zwei-Jahres-Frist einseitig zurückgenommen werden kann. Diese Frage könne nur der EuGH eindeutig klären.