Beschleunigtes Verfahren EU-Richter prüfen, ob der Brexit zu stoppen ist

Brüssel · Die obersten EU-Richter sollen klären, ob Großbritannien seinen Brexit-Antrag vor dem Austrittsdatum am 29. März 2019 noch zurücknehmen könnte. Ein schottisches Gericht habe die Frage vorgelegt und ein beschleunigtes Verfahren beantragt, teilte der Europäische Gerichtshof gestern mit.

Geklärt werden soll nach Angaben des schottischen Gerichts nun, ob, wann und wie die Notifizierung vor Ende der Zwei-Jahres-Frist einseitig zurückgenommen werden kann. Diese Frage könne nur der EuGH eindeutig klären.

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