EU verschärft die Waffengesetze

Brüssel/Straßburg · 2018 treten neue Vorschriften in Kraft. Jäger und Sportschützen werden aber geschont. Die Grünen üben harsche Kritik.

 In der Europäischen Union wird der Erwerb von Schusswaffen künftig erschwert. Foto: Karmann/dpa

In der Europäischen Union wird der Erwerb von Schusswaffen künftig erschwert. Foto: Karmann/dpa

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Wenige Tage nach den Anschlägen von Paris im November 2015 legte die Brüsseler-Kommission Vorschläge für ein strengeres europäisches Waffenrecht vor. Gestern, kurz vor dem ersten Jahrestag der Attentate in Brüssel, billigte das EU-Parlament die inzwischen abgespeckten Vorschriften. Dazwischen liegt eine Schlacht mit Lobbyisten, die selbst eingefleischte Europa-Parlamentarier als beispiellos bezeichneten. Dennoch zeigten sich alle wenigstens ein bisschen zufrieden, wenn auch jede Parteienfamilie gerne mehr erreicht hätte. "Ich bin insgesamt zufrieden", erklärte der CDU-Europa-Abgeordnete Andreas Schwab. "Es ist nun an Hand technischer Kriterien möglich, festzulegen, welche Schusswaffen gefährlich sind und verboten werden sollen, ohne dass Jäger und Sportschützen dadurch in ihrer Aktivität eingeschränkt werden." Die SPD-Fachfrau in der europäischen Volksvertretung Evelyne Gebhardt sagte: "Wir müssen gewährleisten, dass Waffen nicht in die falschen Hände geraten. Das Ergebnis ist sicher nicht perfekt, insgesamt aber eine deutliche Verbesserung."

Tatsächlich war ein Brückenschlag zwischen den Mitgliedstaaten nötig, in denen bis heute sehr unterschiedliche Regelungen gelten. Das deutsche Recht ist schon jetzt strikter als die künftigen EU-Vorschriften. Finnland und Tschechien sperrten sich lange - dort ist der Besitz halbautomatischer Waffen deutlich einfacher möglich. Konkret werden halbautomatische Sturmgewehre wie die als Kalaschnikow bekannten AK47 und -74 oder die amerikanische AR-15-Baureihe verboten. Vollautomatische Gewehre waren bereits untersagt. Nicht mehr erlaubt sind halbautomatische Waffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen, halbautomatische Langwaffen mit mehr als zehn Schüssen sowie Langwaffen, die sich leicht verbergen lassen.

Aktive Sportschützen können vom Erwerbsverbot und Besitz besonders gefährlicher Gewehre ausgenommen werden, wenn sie diese für die Ausübung einer offiziell anerkannten Schießdisziplin benötigen. Das Risiko, dass künftig legale Schusswaffen bei Anschlägen benutzt würden, habe man dadurch begrenzt, hieß es weiter. Darüber hinaus sei es wichtig, dass "regelmäßige Überprüfungen durchgeführt werden, wo diese nötig sind. Rechtstreue Waffenbesitzer sollten aber nicht mit unnötigen Untersuchungen und bürokratischen Hürden unter Generalverdacht gestellt werden", kommentierte Schwab. Ursprünglich war vorgesehen, dass sich Schusswaffen-Inhaber alle fünf Jahre einer medizinischen Untersuchung unterziehen sollten. Um sicherzustellen, dass Gewehre und Pistolen, die bereits funktionsuntüchtig sind, nicht wieder aktiviert werden können, will die EU auch diese demnächst erfassen lassen - ebenso wie wichtige Ersatzteile.

Auch Schreckschusspistolen gelten künftig als Risiko. Mit umgebauten Waffen dieses Typs fand der Überfall auf das französische Satire-Magazin Charlie Hebdo statt. Museen und Sammler werden ebenfalls von der neuen Richtlinie erfasst. Sie behalten aber die Möglichkeit, sich weiter Kriegswaffen beschaffen zu dürfen - darunter Maschinengewehre und Granatwerfer. Der Online-Handel von Feuerwaffen wird mit Inkrafttreten der Richtlinie voraussichtlich im Herbst 2018 strenger geregelt. Wer eine Waffe kaufen will, braucht dann die Zulassung einer Behörde. Scharfe Vorwürfe gegen die Mitgliedstaaten kamen dagegen von den Grünen. Sie warfen den Mitgliedstaaten vor, einen Kompromiss geschneidert zu haben, der die eigenen Hersteller weitgehend schone. Der Abgeordnete Sven Giegold kommentierte den Beschluss mit den Worten: "Bei der Waffenlobby können die Sektkorken knallen."

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