EU-Urheberrechtsreform Was sich im Netz für Google und Co ändern soll

<img class="rteClosedtag" title="&lt;cColor:Paper&gt;" src="/image/icon_closedtag_mini.gif">BERLIN<img class="rteClosedtag" title="&lt;cColor:&gt;" src="/image/icon_closedtag_mini.gif"> · (faa/grb/dpa) Bislang stellen Youtube und Co. urheberrechtlich geschützte Musik und andere Werke von Kreativen gratis im Internet zur Verfügung. Sie haben keinen Anreiz, mit den Inhabern der Rechte Lizenzvereinbarungen zu schließen.

Der Grund ist: Sie können für die Inhalte nicht haftbar gemacht werden. Nur wenn ein Rechteinhaber klagt, müssen sie die Inhalte entfernen. Das ändert sich jetzt: Die Plattformen können demnächst dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken schaffen. Der Nutzer bleibt wie bisher unbehelligt.

Artikel 13 sieht vor, dass nicht mehr Nutzer verantwortlich sind, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen, sondern die digitalen Plattformen wie Google und Youtube selbst. Die Plattformen sollen Lizenzverträge mit den Urhebern abschließen. Kritiker glauben, dass das dazu führen wird, dass künftig viele Inhalte automatisch blockiert werden, also die Freiheit im Netz deutlich beschnitten wird. Tatsache ist, dass Filtertechnologien bereits heute im Einsatz sind, etwa um verbotene Pornographie, Aufrufe von Impfgegnern und Terroraufrufe zu identifizieren.

In der Kritik steht auch Artikel 11 der geplanten Reform. Er sieht vor, dass Plattformen Verlage und Journalisten künftig beteiligen müssen, wenn sie Nutzern Zugang zu urheberrechtlich geschützten Presseerzeugnissen gewähren. Verlage im Binnenmarkt bekommen so eine rechtliche Basis, um mit den Wirtschaftsgiganten auf Augenhöhe über angemessene Bezahlung zu verhandeln. Das Teilen von Ausschnitten aus Artikeln bleibt weiter erlaubt.

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