Einspruch hat aufschiebende Wirkung EU-Richter verbieten sofortige Abschiebungen
Luxemburg · Ein Asylbewerber in der Europäischen Union darf bis zur rechtskräftigen Ablehnung seines Asylantrags nicht abgeschoben werden. Zwar könne ein EU-Mitgliedstaat nach einer Asyl-Ablehnung den Betreffenden direkt zur Ausreise auffordern, urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH).
19.06.2018
, 21:13 Uhr
Ein gerichtlicher Einspruch gegen den Bescheid habe aber aufschiebende Wirkung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil müsse die Ausreiseaufforderung zurückstehen, betonten die Luxemburger Richter (AZ: C-181/16).