Einspruch hat aufschiebende Wirkung EU-Richter verbieten sofortige Abschiebungen

Luxemburg · Ein Asylbewerber in der Europäischen Union darf bis zur rechtskräftigen Ablehnung seines Asylantrags nicht abgeschoben werden. Zwar könne ein EU-Mitgliedstaat nach einer Asyl-Ablehnung den Betreffenden direkt zur Ausreise auffordern, urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Ein gerichtlicher Einspruch gegen den Bescheid habe aber aufschiebende Wirkung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil müsse die Ausreiseaufforderung zurückstehen, betonten die Luxemburger Richter (AZ: C-181/16).

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