Entscheidung in Straßburg EU-Parlament stoppt neues Urheberrecht

Brüssel · Eine beispiellose Lobby-Arbeit der Internet-Konzerne, Ängste vor dem Ende des freien Internets und Zweifel an Upload-Filtern verhindern eine Reform.

 Google und andere Plattformen greifen geistiges Eigentum von Journalisten, Autoren und Künstlern ab, ohne diese oder deren Verlage an den Erlösen zu beteiligen.

Google und andere Plattformen greifen geistiges Eigentum von Journalisten, Autoren und Künstlern ab, ohne diese oder deren Verlage an den Erlösen zu beteiligen.

Foto: dpa/Lukas Schulze

Die Upload-Filter waren den Europa-Abgeordneten dann doch nicht geheuer. Mit deutlicher Mehrheit (318 zu 278) stoppten die Parlamentarier gestern in Straßburg die Pläne für ein neues digitales Urheberrecht. Google und andere Internetkonzerne dürfen sich vorerst weiter an Texten, Bildern und Videos bedienen, ohne dafür zahlen zu müssen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum ist die Reform des Urheberrechts zunächst gescheitert?

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Upload-Filter. Dabei handelt es sich um eine Software, die von Usern hochgeladene Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos auf urheberrechtlich geschützte Produktionen scannt. Der nun zunächst abgelehnte Gesetzentwurf sollte sicherstellen, dass große Online-Plattformen wie Google-Tochter YouTube in diesem Fall Lizenzen erwerben. Denn die Rechte liegen bei den Autoren, Journalisten, Künstlern sowie den Verlagen.

Was ist dagegen einzuwenden?

Zum einen sehen die Kritiker die Gefahr von Zensur im Netz, weil die Filter auch missliebige Inhalte stoppen könnten. Zum zweiten bestehe, so wird argumentiert, das Risiko, dass kleine Start-Up-Unternehmen sich die teure Software nicht leisten können und deshalb lieber den Betrieb einstellen als eine Geldstrafe zu riskieren. Außerdem befürchten sie, dass schon ein bloßer Link urheberrechtlich schützenswert sein könnte, weil er zum Beispiel die Titelzeile eines Textes enthält, den ein Autor geschrieben hat.

Ist das denn so?

Die Befürworter sagen deutlich: Es wird keine Link-Steuer, wie die Lizenzabgabe auf Querverweise genannt wird, geben. Mehr noch: Private User sollen auch künftig Links setzen und Texte sowie Bilder teilen dürfen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Der entscheidende Unterschied zu den großen Plattformen wie Google oder Facebook besteht darin, dass diese Text-Anfänge, Bilder und Auszüge aus Fotos verwenden und damit ein lukratives Umfeld für ihre Werbe-Erlöse schaffen. Das tut kaum ein privater Nutzer.

Die Verlage haben sich sehr stark für diese Reform gemacht. Warum?

Google und andere Plattformen greifen geistiges Eigentum von Journalisten, Autoren und Künstlern ab, das die Verlage erworben haben, um es selbst zu vermarkten. Die Konzerne erzielen damit große Umsätze, weil sie diese Inhalte zu einem attraktiven Umfeld für ihre Werbung nutzen, allerdings ohne sich selbst an den Kosten zu beteiligen. Das führt auf Dauer dazu, dass Qualitätsjournalismus aus dem Netz verschwindet, weil deren Schöpfer und ihre Verleger nicht mehr davon leben können. Es geht also um eine faire Vergütung der Leistungen.

Wie haben die Konzerne wie Google und andere denn reagiert?

Sie haben die EU-Parlamentarier mit einer beispiellosen Welle an Lobbyismus überzogen und erfolgreich die Ängste vor dem Ende des freien Internets geschürt. Und sie propagierten das Risiko eines Netzes, in dem Zensur quasi automatisiert wird. Nach Angaben des Berichterstatters des EU-Abgeordnetenhauses, Axel Voss (CDU), wurden sogar Kinder von Parlamentariern angesprochen, um sie zu beeinflussen.

Wie geht es  jetzt konkret weiter?

Nach der Ablehnung durch das Plenum muss der Rechtsausschuss des Parlamentes erneut beraten. Was dabei herauskommt, ist offen. Allerdings darf man vermuten, dass die Upload-Filter gekippt werden müssen. Im September könnte das Parlament dann einen abgeänderten Vorschlag beschließen. Sollte eine Mehrheit dann zustimmen, können die letzten Gespräche mit den Vertretern der Mitgliedstaaten beginnen – und vielleicht bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Sollte das Plenum in zwei Monaten allerdings den überarbeiteten Text komplett ablehnen, wäre die Urheberrechtsreform vorerst gescheitert.

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