Verletzung von EU-Recht EU-Kommission leitet Verfahren gegen Ungarn ein

Brüssel · Die EU-Kommission verschärft die Gangart gegen Ungarn. Wegen umstrittener Auflagen für Nichtregierungsorganisationen (NGO) eröffnete die Brüsseler Behörde gestern ein neues Verfahren gegen Budapest.

Die Regierung des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban hatte eine Registrierungspflicht für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eingeführt, die umgerechnet mehr als 24 000 Euro jährlich aus dem Ausland bekommen. Die NGOs sollen sich auf ihrer Internetseite und in allen Publikationen als „Organisation, die Unterstützung aus dem Ausland erhält“, kennzeichnen. „Wir haben das neue Gesetz über nichtstaatliche Organisationen gründlich geprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass es nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht“, erklärte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans in Brüssel. Unter anderem sieht die Kommission einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta, insbesondere das Recht auf Vereinigungsfreiheit.

Die ungarische Regierung erklärte gestern, sie werde "sich nicht dem Druck beugen" und bestehe weiterhin auf "Transparenz" bei den aus dem Ausland finanzierten Nichtregierungsorganisationen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort