EU-Gutachter: Datenspeicherung verletzt Grundrechte

Luxemburg · Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht. Zu diesem Schluss kommt ein gestern vorgelegtes Rechtsgutachten.

Das Speichern von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten der Bürger ohne konkreten Anlass ist demnach "in vollem Umfang unvereinbar" mit der EU-Charta der Grundrechte. Bis zu zwei Jahre Speicherdauer seien zudem unverhältnismäßig lang. Generalanwalt Pedro Cruz Villalón empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof aber nicht, die Richtlinie zu kippen. Vielmehr müsse die EU nachbessern.

Das Gutachten heizt auch die Debatte in Deutschland neu an. Weil das Bundesverfassungsgericht 2010 die Regelung kippte, mit der die EU-Richtlinie umgesetzt wurde, gibt es derzeit kein gültiges Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. > e, A 4: Meinung

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